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Nicht jede Immobilienblasenschwäche braucht einen Arzt. Dafür gibts diesen Blog.

Die liebe Steuererklärung

von

 

 

Unlängst sind die Zugangsdaten für das Ausfüllen der Steuererklärung ins Haus geflattert.

Eigentümer einer Immobilie können bestimmte Investitionen als steuerlichen Abzug geltend machen. Diese Abzüge verringern im betreffenden Jahr die Steuerlast und tragen dazu bei, die Investitionen in die Liegenschaft rentabler zu gestalten.

Werterhaltende Investitionen sind abzugsfähig und es lohnt sich, diese, soweit möglich im Vorfeld zu planen. Im Idealfall übersteigen die werterhaltenden Investitionen den Pauschalabzug. Welche Kosten abzugsfähig sind und in welchem Ausmass kann im Katalog der Steuerverwaltung nachgesehen werden.

Kosten welche einen wertvermehrenden Teil oder ganz wertvermehrend sind, dienen bei einem späteren Verkauf zur Reduktion der Grundstückgewinnsteuer. Leider stelle ich immer wieder fest, dass die Belege nicht konsequent aufbewahrt werden. Das erleichtert die Geltendmachung später nicht. Es empfiehlt sich daher sehr, die Originalunterlagen abzulegen, auch wenn die Investitionen bereits länger zurückliegen.

Hilfreich sind die Unterlagen über Renovationen und Investitionen auch beim Verkauf oder Vererben der Immobilie. Sie dienen der Festlegung des Altersabzugs bei der Bewertung. Den Kaufinteressenten kann plausibel dargestellt werden, wie gut die Immobilie unterhalten wurde.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen, wir beraten unabhängig und Sie profitieren von unserem Netzwerk.

 

 

info@stacherimmo.ch

 

Der richtige Immobilienvermittler

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Immobilienmakler haben nicht den besten Ruf – wie könnte es auch anders sein? Sie werben mit einer Gratisschätzung, die dann doch nicht gratis ist oder wenig taugt. Oder sie versprechen den grössten Erfolg mit einer angeblich fixen und tiefen Provision, die dann doch nicht so tief ist. Oder sie versprechen den Eigentümern, die Käuferschaft werde die Provision zahlen. Oder aber sie machen Werbung mit der Verwendung einer «Analyse-Software», die den richtigen Preis bestimmen soll, ohne dass der Zustand des Objekts einer gründlichen Prüfung unterzogen wird. Unter solchen Vorzeichen haben es seriöse Maklerfirmen nicht einfach.

Jede Liegenschaft ist einzigartig und hat Ihre Vorzüge und Nachteile. Die verschiedenen Faktoren für den erfolgreichen Verkauf richtig beurteilen zu können, beginnt bereits bei der Schätzung eines möglichen Verkaufspreises. Langjährige Erfahrung und Marktkenntnisse helfen uns dabei. Wir übernehmen die Verantwortung für einen optimalen Verkauf. Dabei haben Strategie und Vertrauen einen viel grösseren Einfluss, als man vermuten könnte.

Also: Was auf den ersten Blick günstiger erscheinen mag, steht oft nur für die halbe Wahrheit. Insbesondere auf die Kommunikation und Wahl der richtigen Verkaufsstrategie kommt es an, wenn der bestmögliche Verkaufspreis erzielt werden soll. Ein Billiganbieter wird für Sie keine Extrameile gehen. Wir schon, und wir unterstützen Sie vollumfänglich bis zur Schlüsselübergabe an die neuen Eigentümer.

 

..und übrigens, wir betreuen unsere Kunden auf Wunsch auch bereits vor dem Verkaufsentscheid. Kommen Sie auf uns zu, wir sprechen gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.

Nebst dem Verkaufen von Immobilien sind wir auch in fachlichen / erbrechtlichen Fragen für Sie da. So individuell wie Sie ist auch Ihre Ausgangslage - und da benötigen Sie eine adressatengerechte, professionelle Beratung. Kommen Sie einfach auf uns zu. In einem ersten kostenlosen Gespräch finden wir den Start zu passenden Massnahmen. Und zu guter Letzt: Wir haben das Netzwerk für weiterführende Lösungen!

 

 

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Alle Jahre wieder!

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In der Schweiz hat die Inflation in den letzten Jahren überwiegend stabil und niedrig gelegen. Im Jahr 2022 betrug sie 2.8%. Die Schweizerische Nationalbank verfolgt eine geldpolitische Strategie, die auf einer stabilen Währung und niedriger Inflation abzielt. Diese Strategie trägt dazu bei, die Preisstabilität und den Wohlstand im Land zu erhalten. Die Konsumentenpreise sind in den letzten zwei Jahren gestiegen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die AHV-Renten um 2.5% erhöht. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3'675 pro Monat.

Die Renten aus den Pensionskassen schrumpfen mit der Senkung des Umwandlungssatzes. Auf dem aktuellen Pensionskassenausweis ist ersichtlich, mit welchen Leistungen man als versicherte Person rechnen kann. Um die Senkung schon heute aufzufangen, empfiehlt sich die Einzahlung in die Säule 3a. Erwerbstätige Personen die einer Pensionskasse angeschlossen sind haben die Möglichkeit, den Betrag von CHF 7'056 einzuzahlen und damit das steuerbare Einkommen zu senken. Erfreulicherweise werden die Guthaben der Säule 3a auch wieder verzinst. Eine Investition in Wertschriften könnte auf lange Sicht mehr Ertrag bringen.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen, wir beraten unabhängig und Sie profitieren von unserem Netzwerk.

 

 

 

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Die Zinserhöhung der SNB

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Werden die Zinsen nachhaltig steigen?

Wer eine Immobilie besitzt, bezahlt dafür nicht nur Nebenkosten und Eigenmietwert sondern hat in der Regel auch eine Bankfinanzierung die Zinsen kostet. Seit 2008 sind wir mit nie dagewesenen tiefen Zinsen verwöhnt und an die damit verbundenen geringen Wohnkosten haben wir uns gerne gewöhnt.

Leider hat das Ganze auch eine Kehrseite. Die Guthaben der beruflichen und privaten Vorsorge und die Sparguthaben bei der Bank wurden in dieser Zeit tief oder gar nicht verzinst.

Damit die Inflation in der Schweiz nicht breiter auf Waren- und Dienstleistungspreise übergreift, hat nun die Nationalbank heute, Mitte Juni 2022, relativ überraschend den Leitzins um 0.5% erhöht.

Welche Auswirkungen hat das auf die Hypothek?

Wer mit der kurzfristigen Hypothek, Saron genannt, unterwegs ist, hat nichts zu befürchten. Als Hypothekarkunde profitierte man nicht vom Negativzins. Die Zinsen der Bank berechnete sich auf der Basis von null Prozent zuzüglich Marge. Mit der aktuellen Erhöhung ist der Leitzins nach wie vor mit 0.25% negativ.

Soll nun der Wechsel in eine Festhypothek erfolgen?

Objektiv betrachtet ist ein Wechsel nicht sinnvoll. Die Zinsen der Festhypotheken orientieren sich am Kapitalmarkt und die Geldmarkthypotheken (Saron) hängen von der Zinspolitik der Nationalbank ab. Die Saron Hypothek wird also erst teurer, wenn der Leitzins über null ansteigt und dies müsste er mit mehr als 1.5% bis das Niveau der Festhypothek erreicht wäre. Die einst aus nachvollziehbaren Gründen gewählte Hypothekarstrategie sollte nicht kurzfristig und panikartig geändert werden. Es gibt nebst Zinsen noch weitere Faktoren die für eine Geldmarkthypothek sprechen.

Wie verhält sich der Wert der Liegenschaften?

Die Häuserpreise sind in der Schweiz in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die wachsende Nachfrage nach Wohneigentum hatte sicher auch mit den extrem tiefen Zinsen zu tun. Da liegt es nahe, dass es mit ständig steigenden Preisen vielerorts vorbei sein dürfte. Eine Erhöhung der Zinsen hat normalerweise sinkende Preise zur Folge. Wer also den Hausverkauf plant, sollte sich nicht darauf einstellen, dass der Preis auf dem aktuellen Niveau bleiben könnte. Die Banken bewerten in solchen Zeiten auch etwas vorsichtiger und vergeben zurückhaltender Hypotheken.

 

Nebst dem Verkaufen von Immobilien sind wir auch in fachlichen / erbrechtlichen Fragen für Sie da. So individuell wie Sie ist auch Ihre Ausgangslage - und da benötigen Sie eine adressatengerechte, professionelle Beratung. Kommen Sie einfach auf uns zu. In einem ersten kostenlosen Gespräch finden wir den Start zu passenden Massnahmen. Und zu guter Letzt: Wir haben das Netzwerk für weiterführende Lösungen!

 

 

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Das revidierte Erbrecht

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Künftig können Erblasserinnen und Erblasser freier über einen grossen Teil ihres Vermögens bestimmen. Bisher stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu, künftig wird es noch die Hälfte sein. Das revidierte Erbrecht tritt ab Januar 2023 in Kraft.

In einem Testament können die Wünsche geregelt werden. Wer zum Beispiel seinen Lebenspartner stärker begünstigen möchte, kann dies nun dank tieferen Pflichtteilen tun. Dies widerspiegelt ein grosses Bedürfnis, denn die Formen des Zusammenlebens haben sich in vielen Fällen grundlegend geändert. Der Pflichtteil der Eltern gegenüber fällt ganz weg. Mit der steigenden Lebenserwartung schränkte der Pflichtteil zusätzlich ein. Was bestehen bleibt ist der Pflichtteil gegenüber des Ehepartners und des eingetragenen Partners.

Wie steht es um Ihr Testament? Stehen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung immer noch auf Ihrer Pendenzenliste?

..und übrigens, wir betreuen unsere Kunden auf Wunsch auch bereits vor dem Verkaufsentscheid. Kommen Sie auf uns zu, wir sprechen gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten.

Nebst dem Verkaufen von Immobilien sind wir auch in fachlichen / erbrechtlichen Fragen für Sie da. So individuell wie Sie ist auch Ihre Ausgangslage - und da benötigen Sie eine adressatengerechte, professionelle Beratung. Kommen Sie einfach auf uns zu. In einem ersten kostenlosen Gespräch finden wir den Start zu passenden Massnahmen. Und zu guter Letzt: Wir haben das Netzwerk für weiterführende Lösungen!

 

 

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Die Wahl der richtigen Hypothek

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Wer eine Immobilie besitzt ist nicht selten auch Hypothekarkunde. Die Kreditgeber raten ihren Kunden oft zu langfristigen Festhypotheken und damit auch zu Kundenbindung. Die Wahl der richtigen Hypothek könnte durch die tiefen Zinsen auf den ersten Blick als sehr einfach erscheinen.

Die Zinssätze von Festhypotheken sind seit langer Zeit sehr tief. Im Vergleich zu Geldmarkthypotheken ist die Versuchung daher gross, sich als Kreditnehmer zu Gunsten einer scheinbaren Sicherheit gegen allfällige steigende Zinsen für langfristige Festhypotheken zu entscheiden.

Aber Achtung, nebst dem Zinssatz gibt es noch andere wichtige Kriterien. Ganz wichtig ist die Flexibilität und da können zehn Jahre eine zu lange Zeit sein. Entscheidet man sich beispielsweise zum Verkauf der Immobilie, ist beim Ausstieg aus der Festhypothek mit sehr hohen Kosten zu rechnen. Andere Gründe sind Rückzahlungsmöglichkeiten, Ehescheidungen oder die Abschaffung des Eigenmietwerts. Letzteres wird den Abzug von Schuldzinsen vermutlich nicht mehr begünstigen.

Die Geldmarkthypotheken sind eine attraktive Lösung gegenüber Hypotheken mit einer festen Laufzeit. Diese orientieren sich nämlich an der aktuellen Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte.

Saron statt Libor

Seit einem Jahr wird die Geldmarkthypothek mit dem Saron berechnet. Der Saron ist ein Tageszinssatz und die Methodik ist ähnlich wie beim Libor. Solange die Zinsen negativ sind, berechnet sich der Hypothekarzins nur aus der Marge der Bank. Im Falle eines starken Zinsanstiegs könnte sich der Preis der Hypothek in der laufenden Periode erhöhen. Im Gegenzug besteht durch die marktgerechte Preisgestaltung immer die Chance dass der Zins gleich bleibt oder sogar sinkt. Ein entscheidender Vorteil gegenüber der Festhypothek.

Bei der Wahl der Bank sollte das Vertragsmodell für die Saron Hypothek hinterfragt werden. Welche Marge verlangt die Bank? Gibt es eine fest Vertragslaufzeit? Wie sind die Vertragsbedingungen bei vorzeitiger Auflösung? Je nach Vertrag können hier ähnliche Ausstiegskosten entstehen wie bei einer Festhypothek. Es lohnt sich also, die Bedingungen zu studieren und nicht bloss die Marge zu vergleichen.

Eine neutrale Beratung oder die Einholung einer Zweitmeinung bringt Sicherheit für die richtige Entscheidung.

 

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Vermögen investieren

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Sie haben kürzlich eine Liegenschaft verkauft oder haben aus anderen Gründen einen grösseren Betrag auf dem Konto? Zinserträge gehören seit längerer Zeit der Vergangenheit an, da liegt der Gedanke an eine Alternative nicht fern.


Das Vermögen kann klassisch einer Bank oder Versicherung oder einem Vermögensverwalter anvertraut werden. Es kann zwischen einer Anlageberatung und einem Vermögensverwaltungsmandat gewählt werden. Wer seine Investitionsentscheide selber treffen möchte, eröffnet ein Wertschriftendepot und lässt sich bei der Bank über mögliche Aktienkäufe beraten. Die Bank wird aufgrund der finanziellen Möglichkeiten, der sogenannten Risikofähigkeit und der persönlichen Risikobereitschaft, ein Anlegerprofil erstellen. Die Anlagestrategien variieren von Einkommen, Ertrag, Ausgewogen und Wachstum bis zu einem reinen Aktiendepot. und legen fest, welcher Aktienanteil der Risikobereitschaft des Anlegers entspricht. Dabei spielen mehrere Faktoren, wie zum Beispiel der Anlagehorizont, welcher für eine Investition zur Verfügung steht, eine entscheidende Rolle.


Wer keine Erfahrung mit Finanzprodukten hat und sich auch nicht mit Anlageentscheiden befassen will, kann ein Vermögensverwaltungsmandat abschliessen. Der Vermögensverwalter wird auch hier ein Anlegerprofil erstellen. Er muss zwingend die Bedürfnisse des Anlegers abklären, um ihn optimal zu betreuen. Im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie wird der Vermögensverwalter die Anlageentscheide treffen. Dazu benötigt es einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag. In diesem Geschäft gibt es sehr viele Unterschiede bei den Kosten. Ein Vergleich oder das Einholen einer Zweitmeinung sind hier sicher ratsam. Informieren Sie sich zudem, ob zum vereinbarten Ansatz, der sogenannten "All-in-Fee", weitere Kosten für Transaktionen, Steuerauszüge oder weitere Dienstleistungen hinzu kommen, dies im Sinne einer vollständigen Transparenz.


Um die Tätigkeit des Vermögensverwalters beurteilen zu können empfiehlt sich ein Anlagevorschlag entsprechend dem Anlegerprofil. Selbstverständlich gibt es auch hier zahlreiche Möglichkeiten und Strategien. Und denken Sie an Ihre persönlichen Wünsche. Vielleicht möchten Sie gewisse Branchen oder Firmen vermeiden und möchten entsprechende Restriktionen erteilen, z.B. ein Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit.


Es sind sehr komplexe Entscheide, die gut überlegt sein wollen. Wir stehen Ihnen im Rahmen unseres Netzwerkes gerne zur Verfügung.

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Die Sache mit dem Eigenmietwert

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Wer eine Immobilie besitzt, bezahlt höhere Steuern. Die Grundidee von einst: die Gleichbehandlung von Eigentümern und Mietern. Denn im Gegensatz zu Eigentümern können Mieter keine Zinsen abziehen. Nur, die Zinsen sind seit Jahren tief und dürften noch einige Zeit tief bleiben. Dennoch scheiterten bisher alle Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen.

Der Eigenmietwert erhöht das steuerbare Einkommen um den Wert, den man bei einer Vermietung einnehmen könnte. Freundlicherweise wird einem dabei ein Rabatt von dreissig Prozent gewährt. Umgekehrt dürfen die Unterhaltskosten und Fremdkapitalzinsen in Abzug gebracht werden.

Stehen noch einige Unterhaltsarbeiten am Haus an, lohnt es sich zu entscheiden, ob diese noch in diesem Steuerjahr investiert werden sollen oder erst im Folgejahr. Der Pauschalabzug sollte mindestens übertroffen werden. Dieser beträgt zwanzig Prozent des Eigenmietwertes bei einer Immobilie deren Baujahr grösser als zehn Jahre ist.

Abzugsfähig sind grundsätzlich Beträge die dem Werterhalt dienen. Werden an einem bestehenden Gebäude Investitionen getätigt die dem Umweltschutz und dem Energiesparen dienen, wird es im Kanton Bern ab 2020 interessant. Diese Kosten können inklusive Rückbaukosten als werterhaltend abzogen werden. Falls wegen der Höhe der Abzüge ein steuerlich negatives Reineinkommen resultiert, dürfen die Investitionen auf das folgende Steuerjahr übertragen werden.

Aufgepasst bei wertvermehrenden Kosten. Diese sind nicht als Unterhalt in der jährlichen Steuererklärung abziehbar, sondern können bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft vom steuerbaren Grundstückgewinn als Anlagekosten in Abzug gebracht werden. Dazu müssen unbedingt die Originalrechnungen aufbewahrt werden.

Detaillierte Informationen sind auf dem Merkblatt 5 der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.

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Was ist eigentlich ein Schuldbrief?

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Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt in der Regel einen Kredit. Die Sicherheit für diesen Kredit erfolgt durch die Verpfändung eines Grundstücks und wird daher Hypothek genannt. Es ist etwas abstrakt zu verstehen, wer jedoch gut plant, erspart sich spätere Kosten.

Das gängigste Grundpfandrecht ist der Schuldbrief. Der bereits etwas antiquierte Papier-Schuldbrief ist ein Wertpapier. Lautet dieser auf den Namen des Gläubigers, so handelt es sich um einen Namenschuldbrief oder um einen Inhaberschuldbrief, wenn dieser auf den jeweiligen, nicht namentlich genannten Inhaber ausgestellt ist. Die Handhabung dieser Titel ist aufwändig und kostenintensiv. Der Verlust eines Schuldbriefes bedingt eine gerichtliche Kraftloserklärung und kostet viel Zeit und Geld.

Es lohnt sich, einen Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umzuwandeln. Der Register-Schuldbrief ist kein physisches Wertpapier. Der Name des Gläubigers wird im Grundbuch eingetragen. Dieses Vorgehen macht die Handhabung sehr einfach und sicher.

Im Normalfall können beim Immobilienkauf die bestehenden Schuldbriefe durch den Käufer übernommen werden und die Bank stellt die Hypothek zur Verfügung. Oft reicht jedoch die vorhandene Schuldbriefsumme für die Finanzierung nicht aus. Es lohnt sich, einen künftigen Geldbedarf bereits beim Kauf einzuplanen und den Schuldbrief höher erstellen zu lassen als für den Kauf notwendig. Bei einem späteren Umbau kann diese Reserve beansprucht werden, ohne dass beim Grundbuchamt Kosten entstehen.

Weniger Sinn macht eine Aufteilung der Schuldbriefe wenn es um verschiedene Laufzeiten bei der Hypothek geht. Bei zeitlich weit auseinanderliegenden Laufzeiten ist ein Bankwechsel schwierig und aufgeteilte Schuldbriefe allein helfen hier nicht weiter. Welche Laufzeiten und Hypothekarprodukte sinnvoll sind, muss unbedingt gut abgeklärt sein. Hier kann erstaunlich viel Geld gespart werden.

Eine neutrale Beratung oder die Einholung einer Zweitmeinung bringt Sicherheit für die richtige Entscheidung.

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Neue Wohnformen gesucht!

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Wir vermitteln nicht einfach nur Immobilien. Wir nehmen uns Zeit, beraten und begleiten unsere Kunden, damit sie die richtige Entscheidung treffen. Aus zahlreichen Beratungen und Gesprächen nehmen wir Bedürfnisse auf und suchen nach passenden Lösungen.


Auf vielseitigen Wunsch nehmen wir das Thema Wohnen nach der Pensionierung in Angriff. Die passende Wohnform ist ein grosses Anliegen von vielen Menschen und doch so schwierig zu verwirklichen.


Eine langjährige Kundin möchte ihre Vorsorgegelder nicht am Finanzmarkt anlegen. Die ethische Verantwortung ist für sie sehr wichtig. Viele Aktien kommen für sie wegen zu wenig Nachhaltigkeit, mangelndem Umweltbewusstsein, zu grosser Gier nach Rendite und weiteren ähnlichen Gründen, nicht in Frage. Sie möchte sich im Alter auch nicht Sorgen machen müssen um ihre Gelder. Nach einem langen Berufsleben im Gesundheitsbereich, hat sie die Suche nach der passenden Wohnform zu einer ihrer obersten Prioritäten erklärt.


Da geht es um Wohnen in Gemeinschaft. Eigene und auch gemeinschaftlich genutzte Räume in denen ein Zusammenleben mit Austausch stattfinden kann.


Wie helfen wir weiter? Wir sammeln Kontakte und bringen Gleichgesinnte zusammen. Anschliessend beginnt die konkrete Suche nach geeigneten Objekten. Das Bedürfnis nach Wohngemeinschaften im Alter wächst stetig. Melden Sie sich bei uns, wir bauen das Netzwerk laufend aus!

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Steuern sparen!

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Vor nicht allzu langer Zeit ist wieder einmal die obligate Steuerrate ins Haus geflattert. Da liegt der Gedanke, wie sich diese Summe verringern liesse, doch nahe! Wenn der Kauf eines Eigenheims geplant ist, ist zuerst natürlich Sparen angesagt. Wenn gleichzeitig auch noch die Steuerlast reduziert werden kann, ist dies ein zusätzlicher Gewinn. Aber wie ist das denn überhaupt möglich?

Die einfachste Variante betrifft das Vorsorgekonto der Säule 3a. Bei einer Erwerbstätigkeit mit Pensionskassenabzug kann jährlich die Summe von max. CHF 6‘826 einbezahlt werden. Mit dieser Einzahlung kann die Steuerlast schon einmal um ein nettes Sümmchen reduziert werden. Je nach Einkommen sind dies locker über zweitausend Franken im Jahr.

Aber Achtung, über dieses Guthaben kann nicht einfach frei verfügt werden. Gesetzlich ist genau vorgeschrieben, zu welchen Zwecken diese Mittel verwendet werden dürfen.

Der Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum gehört zu den erlaubten Verwendungszwecken. Auch für Investitionen in die eigene Liegenschaft können diese Gelder beansprucht werden.

Bei der Wahl der Säule 3a gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Das heute schlecht bis gar nicht verzinste Konto eignet sich nur für kurzfristige Lösungen. Mittelfristig ist das Sparen mit Wertschriften eine rentablere Angelegenheit. Wertschriften bergen jedoch bekanntlich Risiken, denen sich der Anleger bewusst sein sollte. Entsprechend ist die Erstellung eines Risikoprofils sinnvoll und wichtig. Genauer untersucht werden sollten auch die Gebühren. Denn versteckte Transaktionskosten können die Rendite beträchtlich schmälern. Ein Indexfonds ist in der Regel einer aktiv verwalteten Lösung vorzuziehen. Und beim späteren Bezug der Gelder sind ebenfalls Kosten möglich.

Sollen die Gelder später für den Kauf eines Eigenheims zur Verfügung stehen, dürfte eine Versicherungslösung nicht eben optimal sein. Denn die Wertentwicklung der Versicherungspolice steigert sich nämlich erst nach drei Jahren.

Die Altersvorsorge – der eigentliche Zweck dieses Instruments – lässt sich mit der Säule 3a ebenfalls planen. Um die Steuern, welche beim Bezug anfallen, bereits während der Laufzeit zu beeinflussen, macht das Sparen in verschiedenen Vorsorgeprodukten Sinn. So sind später gestaffelte Bezüge zu niedrigeren Steuersätzen (Stichwort: Steuerprogression) möglich. Zudem können die Anlagerisiken besser verteilt werden.

Eine neutrale Beratung oder die Einholung einer Zweitmeinung bringt Sicherheit für die richtige Entscheidung.

 

Vererben und Verschenken

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Die Tochter möchte eine Familie gründen und die Mietwohnung wird bald zu eng. Da möchten Sie als Eltern gerne einspringen und ihr finanziell unter die Arme greifen. Das dürfen Sie gerne tun, aber Achtung: Ihr Sohn hat ein Anrecht auf einen Ausgleich. Und wie steht es um Ihre Altersvorsorge? Deckt eine Pensionskassenrente zusätzlich zur ersten Säule Ihre Lebenshaltungskosten? Wie berappen Sie künftige Renovationen an Ihrer Immobilie? Die Planung dieses Vorhabens ist nicht nur erbrechtlich sondern auch in finanzieller Hinsicht sehr wichtig.

In einer anderen Ausgangslage ist das Paar im Konkubinat. Beide haben erwachsene Kinder aus früheren Ehen. Sie besitzt ein Haus, das sie gemeinsam bewohnen. Sollte der Lebenspartner zum Miteigentümer gemacht werden, weil er an dringend notwendige Investitionen am Haus mitbezahlt? Was ist in einem Todesfall? Wie kann sie sicherstellen, dass ihr Vermögen den eigenen Kindern zu Gute kommt?

Wie steht es um Ihr Testament? Stehen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung immer noch auf Ihrer Pendenzenliste?

Nebst dem Verkaufen von Immobilien sind wir auch in fachlichen / erbrechtlichen Fragen für Sie da. So individuell wie Sie ist auch Ihre Ausgangslage - und da benötigen Sie eine adressatengerechte, professionelle Beratung. Kommen Sie einfach auf uns zu. In einem ersten kostenlosen Gespräch finden wir den Start zu passenden Massnahmen. Und zu guter Letzt: Wir haben das Netzwerk für weiterführende Lösungen!

 

Gratiskultur, die keine ist.

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«Wir bewerten Ihre Liegenschaft gratis»
Seit einiger Zeit werben Immobilienfirmen in Fernsehspots, Zeitungsinseraten und Online mit sogenannten Gratisbewertungen um die Gunst neuer Kunden. Nun ist das so eine Sache mit «gratis» weil wir ja insgeheim wissen, dass es eigentlich nichts gratis gibt. Wir erinnern uns noch an die früheren 2000 Jahre, als die Mobilfunkbranche ihre Kundinnen und Kunden mit Gratishandys köderte. Wir alle wussten, dass wir das vermeintlich kostenlose, schicke Nokia in einem Zweijahresvertrag abstottern mussten.

Bei der Gratisbewertung von Immobilien liegt der Hase aber woanders begraben. Was sich als Onlinedienstleistung anbietet, ist in Wirklichkeit das Sammeln von Daten. Und Daten, dass wissen wir, sind das Gold im digitalen Zeitalter. Fazit: Sie können davon ausgehen, dass Sie Ihre Daten gratis zu Marketingzwecken zur Verfügung stellen. Wer die Gratisbewertung schon einmal ausprobiert hat weiss, dass mit erstaunlich wenigen Angaben wohl ein Wert errechnet wird, dieser jedoch in einer so breiten Preisspanne liegt, dass darauf kein Verlass ist.

Kehren wir die Sache mal um. Die Bewertung einer Liegenschaft ist ein seriöses Handwerk und bedarf langjähriger Erfahrung sowie fundierter Marktkenntnisse. Da kommt es nicht einfach auf das Baujahr und die Parzellengrösse an. Die Beurteilung für einen erfolgreichen Verkauf sind also weit mehr als eine Dateneingabe im System. In einem persönlichen Gespräch vor Ort erklären wir Ihnen gerne, worauf es ankommt.